Allgemeine
Geschäftsbedingungen
(AGB) der Firma ja-ha Immobilien
1. Diese AGB werden mit Übersendung bzw. Übergabe
unseres Angebots Gegenstand der vertraglichen Beziehungen zwischen
uns (ja-ha Immobilien) und dem Adressaten - nachfolgend "Empfänger" genannt
-, dem das Angebot gemacht wird. Frühere AGB verlieren damit
automatisch ihre Gültigkeit.
2. Mit der Zusendung unseres Angebotes kommt
ein Maklervertrag zustande. Sofern der Empfänger das Objekt zu diesen oder
später anderen Bedingungen - auch im Wege der Zwangsversteigerung
- erwirbt, ist er uns gegenüber provisionspflichtig. Ist
in dem Angebot nichts anderes bestimmt, betragen die Provisionssätze
wie folgt: Bei Immobilienverkäufen bis zu einem Kaufpreis
von 9.999,00 € 15 % vom Kaufpreis, bei einem Kaufpreis von
10.000,00 € bis 29.999,00 € 10 % vom Kaufpreis, bei
einem Kaufpreis von 30.000,00 € bis 59.999,00 € 8 %
vom Kaufpreis und bei einem Kaufpreis ab 60.000,00 € 6 %
vom Kaufpreis, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer,
bei Vermietung von Gewerbeobjekten 3 Monatskaltmieten (Pacht)
zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, bei Wohnraumvermittlung
2fache Monatskaltmiete zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer,
bei Finanzierungsbeschaffung, 1,5 % vom Kreditbetrag zuzüglich
der gesetzlichen Mehrwertsteuer, fällig und zahlbar bei
Zusage.
Die Provision wird mit Beurkundung bzw. Vertragsunterschrift
(auch Vor- oder Optionsvertrag) fällig und zahlbar. Der
Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises
oder durch unsere Vermittlung ein Vertrag zustande kommt.
Der Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen,
wenn der abgeschlossene Vertrag einvernehmlich aufgehoben oder
aufgrund eines Rücktrittsvorbehalts
des Empfängers aufgelöst wird oder aufgrund auflösender
Bedingungen erlischt. Wird der Vertrag wirksam angefochten oder
aus sonstigen Gründen aufgehoben, die der Empfänger
zu vertreten hat, so hat dieser unsere Aufwendungen, insbesondere
die Kosten für Inserate, Prospekte und Zeitaufwand zu ersetzen.
Auch der Nachweis des Meistbietenden (bzw. des
Objekts- bei Käuferauftrag) bei der Zwangs- oder freiwilligen Versteigerung
begründet den Anspruch auf die volle Provision, sofern der
Meistbietende bzw. der Empfänger (bei Käuferauftrag)
den Zuschlag erhält.
3. Die in dem Angebot gemachten Angaben haben
erläuternden,
nicht rechtsverbindlichen Charakter und basieren auf den Informationen,
die wir von dem Verkäufer erhalten haben. Eine Haftung für
die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben können
wir nicht übernehmen.
4. Unsere Angebote sind freibleibend. Irrtum,
Schreibfehler, zwischenzeitlicher Verkauf, Vermietung usw.
bleibt vorbehalten.
Mündliche Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
5. Unsere Angebote sind nur für den Empfänger bestimmt.
Bei Weitergabe, auch nur der Adresse des Objektes, haftet der
Empfänger für unsere Nachweisprovision. Nur mit unserer
schriftlichen Zustimmung dürfen unsere Angebote insgesamt
oder teilweise, weder direkt noch indirekt, an Dritte weitergegeben
werden. Das gilt auch für Vollmacht- oder Auftraggeber des
Empfängers. Der Verstoß dagegen verpflichtet den Handelnden,
die uns entgangene Provision zu zahlen.
6. Der Auftraggeber kann sich auf Vorkenntnis
nur berufen, wenn er uns unverzüglich, spätestens binnen drei Werktagen
nach Erhalt des Angebots schriftlich und für uns überprüfbar
mitteilt, dass ihm das Objekt innerhalb der letzten drei Monate
bereits von dritter Seite angeboten wurde.
7. Bei Aufnahme von Besprechungen mit dem Verkäufer oder
dessen Bevollmächtigten ist der Vertreter unserer Firma
hinzuzuziehen, zumindest ist auf den Nachweis unserer Firma Bezug
zu nehmen. Der Vertragsabschluß ist nur in Gegenwart eines
Vertreters unserer Firma zu tätigen. Der Empfänger
ist verpflichtet, uns von dem Abschluss eines Vertrages über
ein von uns nachgewiesenes Objekt sofort zu unterrichten. Wir
sind berechtigt, von abgeschlossenen Verträgen Abschriften
zu verlangen. Der Empfänger ist verpflichtet, uns diese
zu beschaffen.
8. Unser Provisionsanspruch besteht auch dann, wenn die Bedingungen
des Kaufvertrages von den in unserem Angebot genannten Konditionen
abweichen.
9. Der Auftraggeber hat den Makler unverzüglich von einem
Vertragsabschluß zu unterrichten. Der Auftraggeber ist
verpflichtet, eine Vertragsabschrift an den Makler zu übersenden.
10. Wird innerhalb von 3 Jahren mit dem von uns
nachgewiesenen Vertragspartner ein Kaufvertrag, auch über ein anderes Objekt,
abgeschlossen, so verpflichtet sich der Käufer zur Zahlung
der Nachweisprovision.
11. Werden in Bezug auf die von uns namhaft gemachten
Objekte andere Verträge oder Rechtsgeschäfte, die zum gleichen
wirtschaftlichen Ergebnis führen getätigt, so verpflichtet
sich der Käufer zur Zahlung der Nachweisprovision.
12. Wir sind als unabhängige Makler sowohl für den
Käufer als auch für den Verkäufer tätig.
13. Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen
bedürfen
zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Diese AGB gelten auch für
mündliche Angebote. Auch bei künftigen Objektnachweisen
oder Vermittlungen gelten diese AGB.
14. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen
ungültig
sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen dadurch
nicht berührt.
15. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist
Berlin.
Berlin, Juli 2006
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